1 Mit Straferkenntnis vom 13. Jänner 2020 hat die belangte Behörde gegen die Revisionswerberin wegen Meldepflichtverletzungen iSd § 111 Abs. 1 Z 1 iVm § 33 Abs. 1 und Abs. 1a ASVG zwei Strafen zu je € 730,-- (im Nichteinbringungsfall Ersatzfreiheitsstrafen von je 112 Stunden) verhängt. Die Revisionswerberin sei als Inhaberin der Firma H. in O dafür verantwortlich, dass sie als Dienstgeberin zwei näher genannte Dienstnehmer nicht vor Arbeitsantritt beim zuständigen Krankenversic... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §111 Abs5ASVG §33
Rechtssatz: Gemäß § 111 Abs. 5 ASVG idF BGBl. I Nr. 150/2009 gilt die Verwaltungsübertretung als in dem Sprengel der Bezirksverwaltungsbehörde begangen, in dem der Sitz des Betriebes des Dienstgebers liegt. Die Rechtsprechung, wonach Erfüllungsort der Anmeldung nach § 33 ASVG und somit der Tatort der Unterlassung einer Meldung der Sitz... mehr lesen...