Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. XXXX (im Folgenden „Beschwerdeführer“) beantragte am 23.01.2018 beim Arbeitsmarktservice Hietzinger Kai (im Folgenden „belangte Behörde“) einen Feststellungsbescheid gem. § 47 Abs. 1 AlVG betreffend die Höhe seines Leistungsanspruches und die Höhe der Bemessungsgrundlage seines Leistungsanspruches. 2. Mit beschwerdegegenständlichem Bescheid vom 18.06.2018 wurde ausgesprochen, dass dem Beschwerdeführer Arbeitslosengeld im Ausmaß von täglich ... mehr lesen...