Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Revision ist entgegen der Ansicht des Revisionswerbers nicht zulässig. In der Entscheidung SSV-NF 2/1 = JBl 1988, 473 hat der Oberste Gerichtshof zum Ausdruck gebracht, dass jedenfalls dann, wenn Gegenstand der Sozialrechtssache ausschließlich der Streit über die Pflicht des Klägers zum Rückersatz einer unbestrittenermaßen zu Unrecht empfangenen Versicherungsleistung ist, keine "wiederkehrende Leistung" im Sinne d... mehr lesen...
Norm: ASGG §76 Abs2ASVG §107 Abs5ASVG §107a Abs1ASVG §108ASVG §408
Rechtssatz: § 108 ASVG und die korrespondierende Verfahrensnorm des § 408 ASVG enthalten keine abschließende sondererbfolgerechtliche Regelung. Sind bevorrechtete Personen im Sinne dieser Bestimmungen nicht vorhanden, fällt die Forderung in den Nachlaß (gilt auch für das Heimfallsrecht der Republik Österreich). Entscheidungstexte ... mehr lesen...