Die klagende Partei begehrt von der beklagten Partei, der Kammer der Gewerblichen Wirtschaft für Steiermark, die Rückerstattung von 101 000 S mit der Begründung: , daß die beklagte Partei auf die in den letzten drei Jahren anläßlich von Geschäften im Rahmen der sogenannten Messekompensation mindestens in der Höhe des Klagsbetrages an sie bezahlten Gebühren für Sonderleistungen keinen Anspruch gehabt habe. Zur Intensivierung des Außenhandels werde von den jeweiligen Landeskammern der gew... mehr lesen...
Nach seinem Vorbringen hat der Kläger von der Beklagten (Gebietskrankenkasse) in der Zeit vom 8. Jänner bis 29. November 1966 insgesamt 24.541.45 S an Krankengeld ausbezahlt erhalten. Dieser Betrag sei auf Grund einer von ihm rechtsirrtümlich erteilten Ermächtigung aus einer gegenüber seinem ehemaligen Dienstgeber in einem Arbeitsgerichtsprozeß ersiegten Forderung an die Beklagte refundiert worden, obwohl ein Rechtsanspruch der Beklagten auf Rückforderung des Krankengeldes nicht beste... mehr lesen...
Norm: ABGB §1431 GASVG §104ASVG §107ASVG §354 ffJN §1 CIc
Rechtssatz: Der Anspruch des Sozialversicherten, der vorschußweise Krankengeld unter Verpflichtung zur Rückzahlung eines Überbezuges erhielt, auf Erstattung des irrig zurückgezahlten Übergenusses gehört nicht auf den ordentlichen Rechtsweg. Entscheidungstexte 2 Ob 388/69 Entscheidungstext OGH 08.01.1970 2 Ob 388/69 Ve... mehr lesen...
Norm: ASVG §104AußStrG §16 BIII2g
Rechtssatz: Das Pflegschaftsgericht kann gemäß § 5 EntmO, §§ 222, 230 ABGB auch eine öffentlich-rechtliche Körperschaft anweisen, Bezüge des Pfleglings zB einer Sparkasse zu übersenden. Daß diese Befugnis bei Leistungen nach dem ASVG nach Absicht des Gesetzgebers aufgehoben sein sollte, kann - insbesondere bei Vorliegen eines bezüglichen Antrages des gesetzlichen Vertreters des Pfleglings - zumindest nicht mit ... mehr lesen...