Entscheidungsgründe: Die am 28. 9. 1963 geborene Klägerin erlitt am 16. 9. 1980 als Schülerin während einer Turnstunde eine Verrenkung der linken Kniescheibe mit knöchernem Ausriss des Bandapparats. Die Verletzung wurde operativ versorgt. Der Unfall wurde der beklagten Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt am 29. 9. 1980 vom Krankenhaus Neunkirchen und am 15. 10. 1980 von der Schule gemeldet. In der Folge kam es bei der Klägerin mehrfach zu Luxationen der linken Kniescheibe, so et... mehr lesen...