1.1. Mit Schriftsatz vom 29 06 2000 hat der BF unter Punkt I. eine auf ?§ (gemeint wohl: Art) 129a Abs 1 Z 2 B-VG gestützte Beschwerde gegen die Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt eingebracht, worin er zusammengefasst vorbringt, dass ihm bei einer näher beschriebenen Amtshandlung in ***, beim Gasthaus ***, am 20 05 2000 durch einen Beamten des Gendarmeriepostens *** (RI S***) ohne Rechtsgrundlage die Festnahme angedroht worden sei. Gleichzeitig wurde u... mehr lesen...
Rechtssatz: Die seitens eines Gendarmeriebeamten ergehende Aufforderung an eine Person, die sich in eine Amtshandlung einmischt, ?sich zu schleichen?, ist unsachlich, wodurch in der konkreten Situation der Eindruck der Voreingenommenheit entsteht. Es liegt daher insoweit eine Verletzung der § 5 Abs 1 RLV vor. Schlagworte Richtlinienverletzung; Eindruck der Voreingenommenheit mehr lesen...