Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. In seiner an die Datenschutzbehörde (DSB, belangte Behörde vor dem Bundesverwaltungsgericht) gerichteten Beschwerde vom 10.11.2018 (verbessert mit Eingaben vom 14.11.2018 und 29.11.2018) machte der Beschwerdeführer, XXXX , eine Verletzung im Recht auf Geheimhaltung geltend. Dazu wurde zusammengefasst vorgebracht, dass eine dauerhafte Speicherung seiner biometrischen Daten zum Personalausweis Nr. XXXX sowie seiner Lichtbilder zu den Personal... mehr lesen...