I.1. In der Beschwerde vom 06. Dezember 2011 wird behauptet, dass eine unzulässige Personenkontrolle der Behördenorgane im Zuge einer Verkehrskontrolle auf der A 9, VKP S, durchgeführt worden sei. Trotz Protest sei ein Reisedokument gefordert worden, obwohl die Ausweispflicht für Österreicher mit Ablauf des 31.12.55 (!) geendet hatte. Zudem wurde ein Kostenersatz begehrt. 2. Die Bezirkshauptmannschaft Leibnitz erstattete am 21. Dezember 2011 eine Gegenäußerung und verwies im Wesentlichen... mehr lesen...