Begründung: Die Antragstellerin beantragte mit am 4. 5. 2005 überreichtem Schriftsatz, gem § 8a KartG festzustellen, „ob und inwieweit der zuvor geschilderte Sachverhalt dem KartG 1988 unterliege und bejahendenfalls, allfällig sich ergebende Maßnahmen zu setzen". Das Erstgericht leitete ein Verbesserungsverfahren ein und erteilte der Antragstellerin ua den Auftrag, den Sachverhalt, für den sie die Feststellung nach § 8a KartG beantragt hat, auf Vollständigkeit hin zu überprüfen, ge... mehr lesen...