Norm: KartG 2005 §7 Abs2
Rechtssatz: § 7 Abs 2 KartG setzt - im Gegensatz zu den Tatbeständen des § 7 Abs 1 KartG - die Gründung eines neuen Marktteilnehmers voraus. Entscheidungstexte 16 Ok 11/13 Entscheidungstext OGH 27.01.2014 16 Ok 11/13 Veröff: SZ 2014/5 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2014:RS0129181 ... mehr lesen...
Norm: KartG 2005 §7 Abs1KartG 2005 §7 Abs2
Rechtssatz: Der Tatbestand des § 7 Abs 2 KartG erfasst nur originäre Neugründungen. Der Erwerb von gemeinsamer Kontrolle durch zwei Unternehmer an einem bereits operativ tätigen Zielunternehmen verwirklicht daher nicht den Zusammenschlusstatbestand des § 7 Abs 2 KartG, sondern jenen nach § 7 Abs 1 Z 3 KartG oder jenen nach § 7 Abs 1 Z 5 KartG. Entscheidungstexte ... mehr lesen...