Norm
KartG 2005 §7 Abs1Rechtssatz
Der Tatbestand des § 7 Abs 2 KartG erfasst nur originäre Neugründungen. Der Erwerb von gemeinsamer Kontrolle durch zwei Unternehmer an einem bereits operativ tätigen Zielunternehmen verwirklicht daher nicht den Zusammenschlusstatbestand des § 7 Abs 2 KartG, sondern jenen nach § 7 Abs 1 Z 3 KartG oder jenen nach § 7 Abs 1 Z 5 KartG.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0124392Im RIS seit
16.01.2009Zuletzt aktualisiert am
29.02.2016