Begründung: Die Antragstellerin ist ein österreichweit tätiger Reiseveranstalter mit dem Schwerpunkt auf Radreisen. Die Antragsgegnerin ist eine nach dem oberösterreichischen Tourismusgesetz errichtete Landestourismusorganisation, die zur allgemeinen Förderung der Tourismus- und der Freizeitwirtschaft in Oberösterreich, insbesondere des Tourismusmarketing, der Tourismusentwicklung, der Schulung und Weiterbildung der Mitarbeiter in den Tourismusorganisationen und sonstiger dem Tou... mehr lesen...
Norm: AußStrG 2005 §58 Abs4 Z3KartG 2005 §38KartG 2005 §47
Rechtssatz: Weder die Durchführung einer mündlichen Verhandlung, noch die Aufnahme von Beweisen vor dem Kartellgericht muss in vollständiger Senatsbesetzung durchgeführt werden. Entscheidungstexte 16 Ok 4/08 Entscheidungstext OGH 16.07.2008 16 Ok 4/08 Beisatz: Hier: Verhandlung lediglich zur Erörterung des Sach- un... mehr lesen...