Norm: KartG 1972 §40 Abs1 Z2KartG 1972 §40 Abs3
Rechtssatz: Bei der Berechnung des Anteils des Anmelders am gesamten inländischen Markt ist das Warenangebot ausländischer Unternehmen mitzuberücksichtigen; dagegen ist bei der Feststellung der Anzahl der an der Versorgung des Inlandmarktes beteiligten Unternehmen auf ausländische Unternehmen nicht Bedacht zu nehmen (Diesel - Einspritzausrüstungen II). Entscheidungstexte ... mehr lesen...