Norm
KartG 1972 §40 Abs1 Z2Rechtssatz
Bei der Berechnung des Anteils des Anmelders am gesamten inländischen Markt ist das Warenangebot ausländischer Unternehmen mitzuberücksichtigen; dagegen ist bei der Feststellung der Anzahl der an der Versorgung des Inlandmarktes beteiligten Unternehmen auf ausländische Unternehmen nicht Bedacht zu nehmen (Diesel - Einspritzausrüstungen II).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0063774Dokumentnummer
JJR_19741125_OGH0002_000OKT00024_7400000_001