Norm: KartG 1988 §34 Abs2KartG 2005 §4 Abs2
Rechtssatz: Bei einem besonders erfolgversprechenden Film („Blockbuster") handelt es sich jeweils um einen eigenen Markt. Entscheidungstexte 16 Ok 6/08 Entscheidungstext OGH 16.07.2008 16 Ok 6/08 Bem: Unter Hinweis auf 4 Ob 124/97t, 4 Ob 114/00v, 16 Ok 5/02 und 16 Ok 20/04. (T1) Schlagworte ... mehr lesen...
Norm: KartG 1988 §34 Abs2
Rechtssatz: Ist das Monopol eines Filmverleihers nur an einem einzigen Film nachgewiesen, kann das nur dann zur Marktbeherrschung im Sinne des § 34 KartG führen, wenn dieser Film nach der objektiven Einschätzung wirtschaftlich nicht substituierbar ist, sei es wegen der besonderen allgemeinen Umsatzerwartungen, der Bedeutung für die eigene Marketingstrategie oder des besonderen Images. Entscheidungst... mehr lesen...