Norm
KartG 1988 §34 Abs2Rechtssatz
Ist das Monopol eines Filmverleihers nur an einem einzigen Film nachgewiesen, kann das nur dann zur Marktbeherrschung im Sinne des § 34 KartG führen, wenn dieser Film nach der objektiven Einschätzung wirtschaftlich nicht substituierbar ist, sei es wegen der besonderen allgemeinen Umsatzerwartungen, der Bedeutung für die eigene Marketingstrategie oder des besonderen Images.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2002:RS0116615Zuletzt aktualisiert am
01.09.2008