Norm: KartG 2005 §28
Rechtssatz: Ein berechtigtes Interesse an der Feststellung liegt vor, wenn die ernste Gefahr einer Wiederaufnahme der wettbewerbswidrigen Praxis besteht und deshalb eine Klarstellung der Rechtslage geboten erscheint. Entscheidungstexte 16 Ok 13/08 Entscheidungstext OGH 19.01.2009 16 Ok 13/08 Veröff: SZ 2009/5 16 Ok 1/... mehr lesen...