Norm: KartG 1959 §13 Abs3 litb
Rechtssatz: Die Bekanntgabe der Zahl der überhaupt im Inland an Händler - also zB auch an inländische Exporthändler - verkauften Markenartikel kann nicht aufgetragen werden. Entscheidungstexte Okt 7/52 Entscheidungstext OGH 30.06.1952 Okt 7/52 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:... mehr lesen...
Norm: KartG 1959 §13 Abs3
Rechtssatz: Die Eintragung einer Kartellvereinbarung ist nicht vom Nachweis eines volkswirtschaftlichen Vorteils abhängig. Entscheidungstexte Okt 6/52 Entscheidungstext OGH 30.06.1952 Okt 6/52 Veröff: ÖBl 1952,46 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1952:RS0063512 D... mehr lesen...
Norm: KartG 1959 §13 Abs3
Rechtssatz: Bei dem Preiskartell müssen wenigstens die Kalkulationsgrundlagen im Kartellvertrag soweit festgelegt sein, daß auf dieser Grundlage ein Fachmann die jeweils maßgebenden Preise annähernd berechnen kann. Die Vorlage der derzeit von den Kartellmitgliedern eingehaltenen Preise oder Kalkulationsgrundlagen genügt nicht. Dies gilt auch für die in der Kartellvereinbarung vorgesehene Festlegung gemeinsamer Lieferun... mehr lesen...