Norm: KartG 2005 §11 Abs1KartG 2005 §50 Z1
Rechtssatz: Auch wenn beide Amtsparteien einen Prüfungsantrag stellen, ist dennoch lediglich von einem Prüfungsverfahren auszugehen und daher auch nur eine Rahmengebühr festzusetzen. Entscheidungstexte 16 Ok 1/08 Entscheidungstext OGH 13.03.2008 16 Ok 1/08 European Case Law Identifier (... mehr lesen...
Norm: KartG 2005 §11 Abs1KartG 2005 §50 Z1KartG 2005 §54
Rechtssatz: Die Aufzählung der Bemessungskriterien für die Rahmengebühr in § 54 KartG ist nicht erschöpfend; bei der Bewertung der maßgeblichen Umstände ist eine Gesamtschau vorzunehmen, ohne bloße Teilaspekte herauszugreifen. Entscheidungstexte 16 Ok 1/08 Entscheidungstext OGH 13.03.2008 16 Ok 1/08 ... mehr lesen...
Norm: KartG 2005 §11 Abs1
Rechtssatz: Die Frist des §11 Abs 1 KartG zur Einbringung eines Prüfungsantrages ist als Verfahrenseinleitungsfrist eine prozessuale Frist, für deren Einhaltung die Postaufgabe am letzten Tag der Frist ausreicht. Im Hinblick auf die (materielle) Folge des § 17 KartG, wonach die Durchführung des Zusammenschlusses zulässig ist, wenn die Amtsparteien innerhalb der Frist des § 11 KartG keinen Prüfungsantrag gestellt haben,... mehr lesen...