1. Sachverhalt: Mit Schriftsatz vom 19. September 2012 hat die S*** Europe GmbH (in weiterer Folge „Antragstellerin“) einen Antrag auf Überlassung an einen Dienstleister in den USA eingebracht. Der Antrag umfasst die Überlassung aller Datenarten aus den im Spruch: genannten Datenanwendungen, die bereits unter den angeführten DVR-Nummern registriert sind, sowie Daten aus der nicht meldepflichtigen Standardanwendung SA001 „Rechnungswesen und Logistik“. Der Dienstleister in den USA ist ... mehr lesen...