Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführerin gemäß § 35 Abs. 2 Z. 2 und 4 Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz 1979 in der geltenden Fassung die mit Bescheid des Landeshauptmannes von Oberösterreich vom 7. November 1950 erteilte Anerkennung als Gemeinnütziges Wohnungsunternehmen entzogen und gemäß § 36 Abs. 1 leg. cit. eine Geldleistung in zwei Teilbeträgen vorgeschrieben, wobei der erste Teilbetrag der Geldleistung in Höhe von S 99.358.926,60 binnen 12 Monaten ab Zustellung... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof98/04 Wohnungsgemeinnützigkeit
Norm: VwGG §30 Abs2;WGG 1979 §35;WGG 1979 §36 Abs1;
Rechtssatz: Stattgebung betreffend die eine im angefochtenen Bescheid vorgeschriebene Geldleistung, Nichtstattgebung im Übrigen - Entziehung der Gemeinnützigkeit und Auferlegung einer Geldleistung gemäß §§ 35 und 36 WGG - Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführerin gemäß § 35 Abs 2 ... mehr lesen...