Die beschwerdeführende gemeinnützige Wohnbaugenossenschaft beantragte die Feststellung darüber, ob oder inwieweit die Errichtung und Verwaltung eines Geschäftszentrums mit ca 4200 m2 Geschäftsfläche in Kombination mit einer Wohnhausanlage mit ca 2600 m2 Nutzfläche unter die unbeschränkte Körperschaftsteuerpflicht oder in den steuerbefreiten Geschäftskreis gemäß § 7 Abs 1 bis 3 Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz 1979 (WGG) fällt, und allenfalls gemäß § 5 Z 10 KStG 1988 die unbeschränkte S... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag98/04 Wohnungsgemeinnützigkeit
Norm: KStG 1988 §5 Z10;WGG 1979 §2 Z1;WGG 1979 §7 Abs1;WGG 1979 §7 Abs2;WGG 1979 §7 Abs3;
Rechtssatz: Die Ansicht, bei der Anwendung des § 7 Abs 2 WGG spiele die im Abs 3 Z 2 dieser Gesetzesstelle enthaltene Regelung eine Rolle, findet im Gesetz keine Deckung (Hinweis E 3.11.1994, 92/15/0180). Der Wortlaut des Gesetzes erlaubt es nicht, ei... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin, eine gemeinnützige Wohnbaugesellschaft, kaufte auf Grund des Ersuchens des Bundeslandes im Jahre 1989 eine Liegenschaft mit Wohngebäude (laut Erklärung zur Feststellung des Einheitswertes zum 1. Jänner 1973 bewertungsrechtlich ein Mietwohngrundstück), um es an einen Verein zu vermieten, der es sich zum Ziel gesetzt hat, mißhandelten Frauen und Kindern Unterstützung zu gewähren (Aufenthalt, juristische und finanzielle Hilfe, Zukunftsplanung). Die Beschwerdeführe... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag98/01 Wohnbauförderung98/04 Wohnungsgemeinnützigkeit
Norm: KStG 1988 §5 Z10;WFG 1984 §2 Z5;WGG 1979 §2 Z3;WGG 1979 §7 Abs1;WGG 1979 §7 Abs2;
Rechtssatz: Ausführung zum Begriff regelmäßiges Wohnbedürfnis im Zusammenhang mit der Verwaltung eines Frauenhauses als Wohnheim (Heim) im Sinn des WGG (WFG 1984) - ein Frauenhaus kann ein Wohnheim im Sinne des § 2 Z 5 WFG 1984 (§... mehr lesen...