Norm: WGG §14d Abs2 Z3WGG idF 3.WÄG §13 Abs6
Rechtssatz: Erstmals wurde mit § 14d Abs 2 Z 3 WGG die sogenannte "Grundstufe" des Erhaltungs- und Verbesserungsbeitrages eingeführt, der (statt des Betrages zur Rückstellung nach § 14 Abs 1 Z 5 aF) ohne Rücksicht auf das Alter der Baulichkeit vorgesehen ist, der nicht rückforderbar ist und der, in dem nach § 13 Abs 6 WGG (sowie § 39 Abs 18 Z 2 WGG) neu geregelten Entgelt bereits enthalten ist. Die s... mehr lesen...
Begründung: Die Liegenschaft EZ ***** KG ***** stand 1941 im Alleineigentum der "Gemeinnützigen G***** Wohnungsgenossenschaft eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftung", die auch das darauf befindliche Haus L*****gasse ***** im eigenen Namen errichtete. Im damaligen baubehördlichen Verfahren wurde sie von der "S***** Genossenschaft mbH - Treuhandstelle für Wohnungs- und Kleinsiedlungswesen" vertreten. Im Jahr 1971 benannte sich die "Gemeinnützige G***** Wohnungsgenoss... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller und die Beteiligten sind die Mieter des Hauses Wien 1., Wieslingerstraße 1, dessen Eigentümerinnen die Antragsgegnerinnen sind. Die Antragsteller begehrten bei der Schlichtungsstelle unter anderem die Feststellung, die Antragsgegnerinnen hätten durch die Vorschreibung eines Erhaltungsbeitrages ab 1. Dezember 1984 das gesetzliche Mietausmaß überschritten. Sie brachten im wesentlichen vor, die Antragsgegnerinnen hätten nicht angegeben, welche Erhaltungs... mehr lesen...
Begründung: Mit Vertrag vom 22. März 1978 kamen der Antragsteller und dessen Mutter, Erna S***, mit dem Antragsgegner überein, die vom Antragsteller und dessen Mutter bis dahin im ersten Stock der dritten Stiege des Hauses des Antragsgegners in Graz, Jakominiplatz 16, gemietete Wohnung dem Antragsgegner "tauschweise" gegen
Begründung: eines Mietverhältnisses an einer im dritten Stock desselben Hauses gelegenen Wohnung zur Verfügung zu stellen und das bisher bestehende Mietverhältni... mehr lesen...