Norm: GAngG §22 Abs1
Rechtssatz: Hat der Arbeitgeber einem Reitlehrer nur die Erlaubnis erteilt, Privatstunden zu geben und damit auf das gesetzliche Konkurrenzverbot verzichtet, gehören die Einnahmen aus diesen privaten Reitstunden nicht zu dem aus dem Arbeitsverhältnis geschuldeten Entgelt im Sinne des § 22 Abs 1 GAngG. Entscheidungstexte 4 Ob 13/84 Entscheidungstext OGH 21.02.198... mehr lesen...
Norm: GAngG §22 Abs1
Rechtssatz: Brennholzdeputate für die als Abfertigung zu zahlenden Entgelte können nicht in natura, sondern nur in Geld abgelöst begehrt werden. Entscheidungstexte 4 Ob 76/66 Entscheidungstext OGH 29.11.1966 4 Ob 76/66 Veröff: SozM IA/d,715 = Arb 8323 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:... mehr lesen...