Begründung: Der Nachlaß nach der am 27. Oktober 1982 ohne Hinterlassung einer letztwilligen Anordnung verstorbenen Ernestine H***** wurde mit dem erstgerichtlichen Beschluß vom 1. Oktober 1987 dem erblasserischen Sohn Prof. Dipl.Ing. Dr. Walter H***** und der erblasserischen Tochter Dr. Elfriede T*****, die sich auf Grund des Gesetzes je zur Hälfte als Erben erklärt hatten, rechtskräftig eingeantwortet. Mangels Einigung der Erben über die Übernahme der 191/16189-Anteile an der Liege... mehr lesen...
Norm: AußStrG §277 Abs1WEG §8 Abs2
Rechtssatz: Bei öffentlicher Feilbietung soll in den Versteigerungsbedingungen der für die Kaufinteressenten wesentliche Umstand zum Ausdruck kommen, ob die Wohnung vermietet ist oder nicht. Entscheidungstexte 5 Ob 47/91 Entscheidungstext OGH 30.04.1991 5 Ob 47/91 Veröff: SZ 64/50 = WoBl 1991,213 (Call) ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §277 Abs1WEG §8 Abs2
Rechtssatz: Da über Bestandrechte Dritter an dem nach § 8 Abs 2 WEG zu versteigernden Liegenschaftsanteil im Verlassenschaftsverfahren nicht bindend entschieden werden kann, hat dies auch im Falle des Streites der Erben selbst über das Bestehen solcher Bestandrechte zu Gunsten eines von ihnen zu gelten. Die Bestimmung des § 277 Abs 1 AußStrG erfordert in einem solchen Fall den Hinweis in den Versteigerungsbedi... mehr lesen...
Norm: WEG 1948 §8 Abs2
Rechtssatz: Eine von § 8 Abs 3 WEG 1948 abweichende vertragliche Regelung zwischen Miteigentümern war (innerhalb der Grenzen des allgemeinen Privatrechts) möglich, hatte aber nur schuldrechtliche Wirkung zwischen den vertragsschließenden Miteigentümern. Entscheidungstexte 5 Ob 61/87 Entscheidungstext OGH 30.06.1987 5 Ob 61/87 Veröff: WoBl 1988,96 (Ca... mehr lesen...