Begründung: Mit der am 9. 11. 1992 eingebrachten Klage begehrte der Kläger die Aufhebung der Eigentumsgemeinschaft an der Liegenschaft EZ ***** durch gerichtliche Feilbietung, wobei er sich darauf berief, dass er und der Beklagte Hälfteeigentümer der Liegenschaft seien, und zwar der Kläger seit 10. 1. 1984, der Beklagte seit 19. 12. 1988. Die Realteilung der Liegenschaft sei untunlich bzw unmöglich, handle es sich doch um ein Mietwohnhaus mit vermieteten Wohnungen, die dem MRG unt... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §1 Abs3WEG 1975 §2 Abs2 Z2WEG 2002 §3 Abs1 Z3WEG 2002 §56 Abs3
Rechtssatz: Das WEG 2002 (insbesondere dessen § 3 Abs 1 Z 3) ist gemäß § 56 Abs 3 WEG 2002 nur auf jene Teilungsverfahren anzuwenden, die nach dem 30.6.2002 eingeleitet werden. Der eindeutige Wortlaut dieser Gesetzesbestimmung lässt auch hinsichtlich des in "alten" Teilungsverfahren weiter geltenden Verbots der
Begründung: von Wohnungseigentum an Substandardwohnungen k... mehr lesen...