Das Verwaltungsgericht Wien hat durch seinen Landesrechtspfleger Dolas über die Beschwerde des Herrn A. B. gegen den Bescheid des Magistrates der Stadt Wien, Magistratisches Bezirksamt …, vom 29.03.2018, Zl. …, in einer Angelegenheit des Wiener Baumschutzgesetzes, folgenden BESCHLUSS gefasst: Die Beschwerde wird gemäß § 31 Abs. 1 VwGVG als unzulässig zurückgewiesen. Begründung: Der Magistrat der Stadt Wien, Magistratisches Bezirksamt … hat mit Bescheid vom 29.3.2018 d... mehr lesen...