Begründung: Das Erstgericht bewilligte der Betreibenden aufgrund seines Urteils vom 10. Juli 2008, AZ 14 C 1174/07k, zur Hereinbringung der vollstreckbaren Forderung von 8.682,88 EUR sA die Zwangsversteigerung der im Eigentum der Verpflichteten stehenden und mit Wohnungseigentum an drei Objekten verbundenen Miteigentumsanteile. Die Liegenschaftsanteile wurden einer Pfandgläubigerin um das Meistbot von 85.000 EUR zugeschlagen (Beschluss vom 18. August 2009). Zur Meistbotsverteilung m... mehr lesen...