Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. In seiner an die Datenschutzbehörde (DSB, belangte Behörde vor dem Bundesverwaltungsgericht) gerichteten Beschwerde vom 08.12.2018 (verbessert und ergänzt mit Eingaben vom 29.01.2019 und 18.03.2019) behauptete der Beschwerdeführer eine Verletzung im Recht auf Geheimhaltung gemäß § 1 DSG durch die Mitbeteiligte, XXXX (ehemalige Beschwerdegegnerin im Verfahren vor der belangten Behörde) und brachte... mehr lesen...