Begründung: Das Rekursgericht hat mit seinem Sachbeschluss (ua) dem Rekurs des Antragsgegners Folge gegeben und den Sachantrag der Antragsteller auf Feststellung der Unwirksamkeit (auch) des am 9. 7. 2009 gefassten Beschlusses auf Festsetzung der Rücklage mit 7,44 EUR/m² Nutzfläche und Monat ab 1. 10. 2009 bis vorerst 31. 12. 2012 abgewiesen. Das Rekursgericht ging dabei rechtlich (ua) davon aus, dass die Erstantragstellerin als zugesagte „Ehegatten-Mitwohnungseigentümerin“ hinsicht... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Danzl als Vorsitzenden sowie die Hofrätinnen Dr. Hurch und Dr. Lovrek und die Hofräte Dr. Höllwerth und Mag. Wurzer als weitere Richter in der außerstreitigen Wohnrechtssache der Antragsteller 1.) Mag. Walter M*****, vertreten durch die AVIA Law Group, Wolczik, Knotek, Winalek, Wutte-Lang Rechtsanwälte GesbR in Wien, und 2.) Ulrike H*****, gegen die Antragsgegner 1.) sämtliche Mit- und Wohnungseigentüme... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger und der Nebenintervenient sind seit 1996 Mit- und Wohnungseigentümer einer Liegenschaft, wobei der Kläger über 238/1000 und der Nebenintervenient über 762/1000 Anteile verfügt. Der Kläger bewohnt die mit seinen Anteilen verbundene Eigentumswohnung selbst, die sechs Wohnungen des Nebenintervenienten sind vermietet. Die Beklagte ist aufgrund eines mit ihrem Rechtsvorgänger am 15. 12. 2000 abgeschlossenen und von ihr übernommenen Vertrags die bestellte Verwalte... mehr lesen...