IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol hat durch seinen Vizepräsidenten Dr. Albin Larcher über die Beschwerde der Stadtgemeinde Z, vertreten durch die Abteilung I-I, Amtsvorstand Dr. AA, Adresse 1, gegen den Bescheid der Tiroler Landesregierung vom 28.09.2015, Zl XY-XX***, nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt: 1. Gemäß § 28 VwGVG wird der Beschwerde insofern Folge gegeben, dass der Antrag der BB auf Feststellung... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 14.01.2016 Index: L85007 Straßen Tirol20/05 Wohn- und Mietrecht
Norm: LStG Tir 1989 §3 Abs2WEG 2002 §2 Abs3WEG 2002 §2 Abs4
Rechtssatz: Wenn nun in Ansehung der ständigen Rechtsprechung an den allgemeinen Teilen einer Liegenschaft gemeinschaftliche Interessen aller Wohnungseigentümer bestehen, so kann daraus abgeleitet werden, dass diese Gemeinschaftsinteressen... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 18.12.2015 Index: L85007 Straßen Tirol20/05 Wohn- und Mietrecht
Norm: LStG Tir 1989 §3 Abs2WEG 2002 §2 Abs3WEG 2002 §2 Abs4
Rechtssatz: Wenn nun in Ansehung der ständigen Rechtsprechung an den allgemeinen Teilen einer Liegenschaft gemeinschaftliche Interessen aller Wohnungseigentümer bestehen, so kann daraus abgeleitet werden, dass diese Gemeinschaftsinteressen... mehr lesen...