Im Namen der Republik! Erkenntnis Das Landesverwaltungsgericht Vorarlberg hat durch sein Mitglied Mag. Nikolaus Brandtner über die Beschwerde der Eigentümergemeinschaft „Rstraße“, L, vertreten durch die Wgesellschaft mbH, B, wiederum vertreten durch Grass Dorner Rechtsanwälte, Bregenz, gegen den Bescheid des Bürgermeisters der Marktgemeinde L vom 20.05.2020 betreffend feuerpolizeiliche und baurechtliche Aufträge, zu Recht erkannt: Gemäß § 28 Abs 1 und 2 Verwalt... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 06.07.2020 Norm: BauG Vlbg 2001 §39 Abs1BauG Vlbg 2001 §40 Abs1WEG 2002 §18 Abs1WEG 2002 §2 Abs5
Rechtssatz: Als Adressat von Aufträgen nach den Bestimmungen der § 39 ff des Vorarlberger Baugesetzes kommen – subsidiär nach dem Bauherrn oder dem Bauausführenden – nur die Eigentümer bzw die Miteigentümer, nicht aber die Eigentümergemeinschaft nach § 18 Abs 1 WEG 2002, in Betrac... mehr lesen...