Begründung: Der Kläger und der Nebenintervenient sind seit 1996 Mit- und Wohnungseigentümer einer Liegenschaft, wobei der Kläger über 238/1000 und der Nebenintervenient über 762/1000 Anteile verfügt. Der Kläger bewohnt die mit seinen Anteilen verbundene Eigentumswohnung selbst, die sechs Wohnungen des Nebenintervenienten sind vermietet. Die Beklagte ist aufgrund eines mit ihrem Rechtsvorgänger am 15. 12. 2000 abgeschlossenen und von ihr übernommenen Vertrags die bestellte Verwalte... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin kam am 11. 1. 2004 gegen 10:30 Uhr auf einem eisglatten Gehweg innerhalb der Wohnanlage der beklagten Eigentümergemeinschaft in Perchtoldsdorf zu Sturz und brach sich die Hand. Der Gehweg war nicht gestreut, obwohl es am Vortag vom späten Vormittag an bis Mitternacht geregnet hatte und der Niederschlag gefroren war. Die Verwalterin der Eigentümergemeinschaft hatte mit der Besorgung des Winterdienstes auf der Liegenschaft den selbstständigen Untern... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist aufgrund eines Kaufvertrags vom 30. 4. 1991 zu 126/1100-Anteilen (B-LNR 23) Mit- und Wohnungseigentümer der Liegenschaft EZ ***** GB ***** mit dem Haus *****, H*****gasse *****. Mit den Miteigentumsanteilen des Klägers ist Wohnungseigentum an W 30 verbunden. Die Beklagte ist die Eigentümergemeinschaft des Hauses *****, H*****gasse *****. Die frühere Liegenschaftseigentümerin, die R***** GesmbH, hatte ab 1988 den Abverkauf der Miteigentumsanteile zur Wohn... mehr lesen...
Begründung: Die Verfahrensparteien sind sämtliche Wohnungseigentümer der Liegenschaft EZ ***** mit der Liegenschaftsadresse *****. Das Objekt besteht lediglich aus 4 Eigentumswohnungen. Am 10. 5. 2002 kündigten alle Wohnungseigentümer gemeinsam eine damals bestehende Fremdverwaltung per 31. 8. 2002 auf. In einer Eigentümerversammlung vom 13. 4. 2002 beschlossen sie, zur Kosteneinsparung die Hausverwaltung künftig selbst zu übernehmen. Dabei erklärte sich die Zweitantragsgegnerin b... mehr lesen...
Begründung: Sämtliche Verfahrensparteien sind Mit- und Wohnungseigentümer des Objekts T***** in 5020 Salzburg, wobei die Antragstellerinnen zusammen über 30,8 % der Anteile verfügungsberechtigt sind. Im Jahr 1995 wurde der mit dem Immobilienbüro B***** GmbH bestehende Hausverwaltungsvertrag für das Haus T***** aufgekündigt. Aufgrund eines Mehrheitsbeschlusses übernahm die Erstantragstellerin gemeinsam mit der Erstantragsgegnerin die Verwaltung der Liegenschaft. Dabei beschränkte s... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien waren zur Zeit der erstinstanzlichen Entscheidung (§ 53 AußStrG) die Mit- und Wohnungseigentümer der Liegenschaft EZ 1243 Grundbuch ***** (Liegenschaftsadresse *****). Zu diesem Zeitpunkt war beim Erstgericht zu 30 Nc 5/02y ein Antrag auf Bestellung eines vorläufigen Verwalters und zu 30 Nc 1/05i ein Antrag auf Bestellung eines Verwalters anhängig. Beide Verfahren waren damals noch nicht rechtskräftig erledigt. Die Parteien waren zur Zeit der erstinstanzlic... mehr lesen...
Norm: ABGB §833 C1WEG 2002 §18 Abs2WEG 2002 idF WRN 2006 §18 Abs3WEG 2002 §19WEG 2002 §20WEG 2002 §23WEG 2002 §28WEG 2002 §28 Abs1 Z5WEG 2002 §30 Abs1 Z6
Rechtssatz: Das Konzept des Vertretungsrechts des § 18 Abs 2 WEG 2002 beziehungsweise § 18 Abs 3 WEG 2002 idF WRN 2006 ist im Grunde zwar als abschließende Regelung zu verstehen. Die Möglichkeit einer Beauftragung (Bevollmächtigung) eines Dritten beziehungsweise eines Wohnungseigentümers durch... mehr lesen...
Norm: ABGB §1010WEG 1975 §17WEG 2002 §18 Abs3WEG 2002 §20 Abs1
Rechtssatz: Verwalter im Sinne des § 17 WEG kann auch eine juristische Person sein, die für ihre Vertretung vor Gericht einer natürlichen Person Vollmacht erteilen kann. Entscheidungstexte 5 Ob 1002/88 Entscheidungstext OGH 05.07.1988 5 Ob 1002/88 5 Ob 230/08x Ent... mehr lesen...