Begründung: Mit ihrer am 9. 11. 1999 beim Erstgericht eingelangten Klage begehrte die Klägerin, die Beklagte zur Zahlung von S 178.598,64 netto sA an Insolvenz-Ausfallgeld schuldig zu erkennen. Sie sei seit 15. 11. 1976 Hausbesorgerin in einem Wiener Wohnhaus, welches im Mehrheitseigentum des Ing. N. stehe. Das Arbeitsverhältnis sei aufrecht. Ing. N. habe die Liegenschaft 1984 erworben und auch die Hausverwaltung übernommen. Mehr als 10 Jahre lang habe die Klägerin ihren Lohn p... mehr lesen...