Norm: ASVG §33ASVG §253 Abs1
Rechtssatz: Wie immer man kurzfristige Lösungen des Dienstverhältnisses zu Erlangung einer Alterspension im Einvernehmen mit dem Dienstgeber sozialversicherungsrechtlich beurteilt, so kann jedenfalls nicht zweifelhaft sein, daß der Dienstnehmer nicht berechtigt ist, sich selbst als Pflichtversicherter abzumelden und nach Ablauf eines Monats wieder anzumelden, ohne mit dem Dienstgeber eine Vereinbarung zu treffen ode... mehr lesen...
Norm: ASVG §33
Rechtssatz: (Zum PVG) Der Dienstgeber des Ehemannes, der die diesem obliegende Anmeldung seiner Person zur Pensionsversicherung nicht überwachte, haftet der Witwe für die ihr infolge der Unterlassung der Anzeige entgangene Rente. Entscheidungstexte 1 Ob 100/27 Entscheidungstext OGH 15.02.1927 1 Ob 100/27 Veröff: SZ 9/20 Schl... mehr lesen...
Norm: ASVG §33
Rechtssatz: (Zum PVG) Schadenersatzpflicht des Dienstgebers wegen schuldhafter Nichtanmeldung des Angestellten zur Pensionsversicherung. Entscheidungstexte 3 Ob 273/26 Entscheidungstext OGH 09.06.1926 3 Ob 273/26 Veröff: SZ 8/195 Schlagworte SW: Arbeitgeber European Case Law Identifier (ECLI) EC... mehr lesen...