Norm: ASVG vor der 60.ASVGNov BGBlI2002/140 §31 Abs3 Z12B-VG §139JN §42 Abs1KartG 1988 §35KartG 1988 §52
Rechtssatz: Das Heilmittelverzeichnis (sowie jeder seiner Änderungen) ist eine Verordnung im Sinn des § 139 B-VG. Diese Qualifikation trifft auch auf jene Rechtsakte zu, mit denen das Heilmittelverzeichnis zum Beispiel durch Aufnahme oder Streichung von Arzneimitteln verändert wird. Auch solche Rechtsakte sind daher Verordnungen und damit zu... mehr lesen...
Norm: ASVG §31 Abs3 Z11ASVG §54RL über die ökonomische Verschreibweise von Arzneimitteln und Heilmitteln sowie Heilbehelfen
Rechtssatz: Die Richtlinien treffen keine Regelung für Hilfsmittel im Sinne des § 154 ASVG. Entscheidungstexte 10 ObS 8/87 Entscheidungstext OGH 30.06.1987 10 ObS 8/87 Veröff: SZ 60/127 = SSV - NF 1/9 Eur... mehr lesen...