Norm: ASVG §1ASVG §3ASVG §30 Abs2IESG §1 Abs1
Rechtssatz: Der Anwendungsbereich des IESG ist teleologisch auf Arbeitnehmer zu reduzieren, deren Beschäftigungsverhältnisse nach den §§ 1, 3 und 30 Abs 2 ASVG in die allgemeine österreichische Sozialversicherung fallen, somit auf die im Inland beschäftigten Arbeitnehmer eines im Inland in Konkurs verfallenen Arbeitgebers. (§ 48 ASGG). Entscheidungstexte ... mehr lesen...