Entscheidungsgründe: I. Über Antrag des Bf. stellte die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft die Beitragsgrundlagen für 1980 in der Krankenversicherung mit 16800 S und in der Pensionsversicherung mit 17937 S monatlich fest. Seinem Einspruch gab der Landeshauptmann von NÖ mit dem angefochtenen Bescheid keine Folge. Nach §25 GSVG seien die anhand der Einkommensteuer-Bemessungsgrundlage (unter Hinzurechnung der auf eine vorzeitige Abschreibung, eine Investitionsrück... mehr lesen...
Index: 66 Sozialversicherung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art140 Abs1 / PräjudizialitätB-VG Art144 Abs1 / PrüfungsmaßstabGSPVG §17 Abs1GSVG §25
Rechtssatz: GSVG §25; keine Gleichheitswidrigkeit dieser Bestimmung im Hinblick auf die - zulässige - unterschiedliche Behandlung von Selbständigen und Unselbständigen im Sozialversicherungsrecht Entscheidungstexte ... mehr lesen...