Mit Schreiben vom 2. Februar 1995 gab T. der Beschwerdeführerin bekannt, daß ihm am Vortag seine "Rente" angewiesen worden sei und diese kleiner als die vorausgehende "Dezember-Rente" sei. T. führte aus, daß er um Übergabe eines Bescheides ohne unnötigen Aufschub im Sinne des Gesetzes ersuche, weil ein derart einschneidender Eingriff und seine Rechtsfolgen anfechtbar sein müßten. Im Zuge der "Rentenkürzung (trotz der 2,8 %-Erhöhung)" sei der KV-Beitrag von S 877,-- auf S 1.729,-- erhö... mehr lesen...
Index: 66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: GSVG 1978 §25 Abs7 idF 1991/677;GSVG 1978 §25 Abs8 idF 1991/677;GSVG 1978 §85 Abs2 litc;GSVG 1978 §9 Abs2;
Rechtssatz: Nach § 25 Abs 7 iVm § 9 Abs 2 zweiter Satz GSVG beginnt die Geldleistungsberechtigung mit dem Tag des Eintrittes der für die Einbeziehung in das Sachleistungssystemmaßgeblichen Voraussetzungen (hier: durch Anhebung der Geldleistungsgrenze), sofe... mehr lesen...