Norm: GSVG §25
Rechtssatz: Als Konsequenz der Neufestsetzung der Einkünfte (Erhöhung der Beitragsgrundlage, auf Grund geänderten Einkommensteuerbescheids) sind die ursprünglich vollständigen Beitragszahlungen zu Teilzahlungen mutiert; die Nichtzahlung der dem Kläger vorgeschriebenen Differenzbeträgen bewirkte entsprechende Beitragsrückstände. Entscheidungstexte 10 ObS 166/06v Entscheid... mehr lesen...
Norm: GSVG §25GSVG §60 Abs1 Z2
Rechtssatz: Speziell der im § 25 GSVG (für die Ermittlung der Beitragsgrundlage) verwendete Begriff "Einkünfte" ist dabei dem Einkommenssteuerrecht entnommen und somit nach diesem zu hinterfragen, wenngleich ansonsten im Sozialversicherungsrecht wegen der unterschiedlichen Ziele der Sozialversicherungsgesetze und der Steuergesetze nicht einfach die Regeln der Einkommenssteuergesetze (analog) angewendet werden könn... mehr lesen...