RS OGH 1996/6/11 10ObS2064/96v, 10ObS113/01t, 10ObS166/06v, 10ObS90/08w, 10ObS7/11v, 10ObS80/11d, 10

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Veröffentlicht am 11.06.1996
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Norm

GSVG §25
GSVG §60 Abs1 Z2

Rechtssatz

Speziell der im § 25 GSVG (für die Ermittlung der Beitragsgrundlage) verwendete Begriff "Einkünfte" ist dabei dem Einkommenssteuerrecht entnommen und somit nach diesem zu hinterfragen, wenngleich ansonsten im Sozialversicherungsrecht wegen der unterschiedlichen Ziele der Sozialversicherungsgesetze und der Steuergesetze nicht einfach die Regeln der Einkommenssteuergesetze (analog) angewendet werden können.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0105193

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

25.06.2019
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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