Norm: Satzung der SVA der Bauern §21 Abs3
Rechtssatz: Soweit die Satzung der Beklagten im § 21 Abs 3 vorsieht, daß für Fahrten zur Inanspruchnahme von ärztlicher Hilfe .... auch bei Inanspruchnahme eines Wahlarztes .... höchstens jenes Ersatzausmaß gebührt, das bei Inanspruchnahme des nächsterreichbaren Vertragsarztes erwachsen wäre, setzt sie eine Maximalleistung fest, schränkt aber das Recht auf freie Arztwahl nicht ein. E... mehr lesen...