RS OGH 1993/10/14 10ObS162/93

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Veröffentlicht am 14.10.1993
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Norm

Satzung der SVA der Bauern §21 Abs3

Rechtssatz

Soweit die Satzung der Beklagten im § 21 Abs 3 vorsieht, daß für

Fahrten zur Inanspruchnahme von ärztlicher Hilfe .... auch bei

Inanspruchnahme eines Wahlarztes .... höchstens jenes Ersatzausmaß

gebührt, das bei Inanspruchnahme des nächsterreichbaren Vertragsarztes erwachsen wäre, setzt sie eine Maximalleistung fest, schränkt aber das Recht auf freie Arztwahl nicht ein.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0086015

Dokumentnummer

JJR_19931014_OGH0002_010OBS00162_9300000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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