Norm
Satzung der SVA der Bauern §21 Abs3Rechtssatz
Soweit die Satzung der Beklagten im § 21 Abs 3 vorsieht, daß für
Fahrten zur Inanspruchnahme von ärztlicher Hilfe .... auch bei
Inanspruchnahme eines Wahlarztes .... höchstens jenes Ersatzausmaß
gebührt, das bei Inanspruchnahme des nächsterreichbaren Vertragsarztes erwachsen wäre, setzt sie eine Maximalleistung fest, schränkt aber das Recht auf freie Arztwahl nicht ein.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0086015Dokumentnummer
JJR_19931014_OGH0002_010OBS00162_9300000_002