Norm: ASVG §131 Abs3ASVG §135 Abs4BSVG §85 Abs4BSVG §88 Abs3Satzung der SVA der Bauern §21
Rechtssatz: In allen Fällen, in denen die Kosten der Fahrt zum nächsterreichbaren Arzt oder zur nächstgelegenen Krankenanstalt zu ersetzen sind oder zu denen ein Zuschuß gewährt wird, ist als Ausgangspunkt und Endpunkt der Fahrt der jeweilige Aufenthaltsort des Versicherten anzunehmen, an dem die Notwendigkeit der Inanspruchnahme ärztlicher Hilfe entsteh... mehr lesen...
Norm: ASVG §21ASVG §22BSVG §12 Abs5B-KUVG §8GSVG §14
Rechtssatz: Die Formalversicherung hat nach § 12 Abs 5 BSVG - aber auch nach allen anderen in Betracht kommenden Sozialversicherungsgesetzen (§§ 21, 22 ASVG, § 8 B-KUVG, § 14 GSVG) - die gleichen Rechtswirkungen wie die Pflichtversicherung. Entscheidungstexte 10 ObS 40/91 Entscheidungstext OGH 12.03.1991 10 ObS 40/91 Veröf... mehr lesen...