Norm: SVS §10
Rechtssatz: Die Frist zur Schadensmeldung beginnt erst zu laufen, wenn der Versicherte den Schaden kennt, dessentwegen er den Versicherer in Anspruch nehmen will. Entscheidungstexte 7 Ob 327/97g Entscheidungstext OGH 05.05.1998 7 Ob 327/97g European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0110481 ... mehr lesen...
Norm: SVS §10
Rechtssatz: Eine fristwahrende Schadensmeldung verlangt lediglich die Anzeige des Schadens, nicht auch die Geltendmachung von Ersatzansprüchen oder die Bezifferung des Schadens. Entscheidungstexte 7 Ob 327/97g Entscheidungstext OGH 05.05.1998 7 Ob 327/97g European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1998:R... mehr lesen...
Norm: SVS §10VersVG §62
Rechtssatz: Eine grundsätzliche Verletzung der Rettungspflicht und Schadensminderungspflicht des Versicherten der Speditionsversicherung nach den SVS ist nur dann anzunehmen, wenn sich sein Wissen und Wollen zumindest bedingt auf sein Zuwiderhandeln gegen diese Verpflichtungen erstreckt. Er muß daher das Bewußtsein haben oder zumindest in Kauf nehmen, daß sein Verhalten gegen die Rettungspflicht und Schadensminderungspfl... mehr lesen...
Norm: ABGB §879 BIIcAÖSp §41 litaSVS §10
Rechtssatz: Der Spediteur haftet dem Auftraggeber trotz Abschluß eines Versicherungsvertrages und Deckung des Speditionsversicherungsscheines (SVS) nach den Vorschriften des ABGB für vorsätzlich oder grob fahrlässig zugefügte Schäden, da der Anspruch auf Ersatz für eine solche Schadenszufügung auch durch eine Vereinbarung nicht ausgeschlossen werden kann (vgl SZ 31/57, HS 6743). Entsc... mehr lesen...
Norm: SVS §10
Rechtssatz: Kein Wiederaufleben der Haftung des Spediteurs, wenn faktisch auf Grund der Spediteurversicherung von den Versicherungsanstalten infolge des Zusammenbruches des groß - deutschen Reiches keine Versicherungsleistung erlangt werden kann. Entscheidungstexte 1 Ob 473/50 Entscheidungstext OGH 02.10.1950 1 Ob 473/50 Veröff: JBl 1953,67 (Besprechung von Ehr... mehr lesen...