Mit dem in Instanzenzug ergangenen Bescheid vom 28. Juli 2003 hat der Landeshauptmann von Niederösterreich die Berufung der Beschwerdeführerin gegen den Bescheid der Kammer der Wirtschaftstreuhänder vom 31. März 2003 abgewiesen und den angefochtenen Bescheid mit der Maßgabe bestätigt, dass sein Spruch: wie folgt zu lauten habe: "Die Kammer der Wirtschaftstreuhänder untersagt der Dr. J Buchprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft mbH, S, B-Straße 1, die Ausübung wirtschaftstreuhä... mehr lesen...
Index: 36 Wirtschaftstreuhänder
Norm: WTBG 1999 §104 Abs1 Z1;WTBG 1999 §12 Abs2;WTBG 1999 §8 Abs1 Z5;WTBG 1999 §8 Abs3;WTBG 1999 §85 Abs2;WTBG 1999 §85 Abs5;
Rechtssatz: Gemäß § 8 Abs. 1 Z. 5 WTBG stellt das Vorliegen eines Berufssitzes eine Voraussetzung für die öffentliche Bestellung und damit für die Berufsberechtigung dar. Bei Wegfall dieser Voraussetzung ist die öffentliche Bestellung gemäß § 104 Abs. 1 Z. 1 ... mehr lesen...