Mit Eingabe an das Finanzamt vom 4. März 1998 teilte der Beschwerdeführer diesem mit, dass er die Parteienvertretung einer W GmbH übernommen habe. Die Bevollmächtigung bzw Beauftragung richte sich in erster Linie auf die Einleitung und Durchführung eines Insolvenz- und Entschuldungsverfahrens. Um Anträge auf Eröffnung des Konkurses ordnungsgemäß einbringen zu können, ersuchte der Beschwerdeführer um Übermittlung von Fotokopien bestimmter Kontonachrichten. Gleichzeitig legte er eine sc... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht36 Wirtschaftstreuhänder50/01 Gewerbeordnung
Norm: ABGB §1024;BAO §83;GewO 1994 §172;GewO 1994 §376 Z34c Abs7;WTBG 1999 §6 Abs1 Z6;WTBO §71;
Rechtssatz: Im Hinblick auf § 1024 ABGB ist ein allfälliges Vertretungsrecht des Bf durch die Eröffnung des Konkurses über das Vermögen der GmbH, von welcher der Bf als Insolv... mehr lesen...