Mit Bescheid des Ausschusses der Kammer der Wirtschaftstreuhänder vom 20. Februar 2002 wurde der Beschwerdeführerin "in Entsprechung der Satzung der Vorsorgeeinrichtung der Kammer der Wirtschaftstreuhänder und der Beitragsordnung für die Vorsorgeeinrichtung der Kammer der Wirtschaftstreuhänder" für das Jahr 2002 ein Beitrag in der Höhe von EUR 3.537,00 vorgeschrieben, der in vier Teilen, fällig am 15.3., 15.5., 15.8. und 15.11., zu entrichten ist. Gegen diesen Bescheid erhob die Besch... mehr lesen...