Norm: AHG §1 BaAHG §1 BbWTBG §145 Abs2
Rechtssatz: Bei der Kammer der Wirtschaftstreuhänder handelt es sich um eine Körperschaft öffentlichen Rechts (§ 145 Abs 2 WTBG BGBl 1999/58; davor § 1 Abs 2 WT-KG). Die Aufgaben der beruflichen Interessenvertretungen gehören nicht zur Vollziehung der Gesetze und stehen mit einer derartigen Tätigkeit auch in keinem unmittelbaren Zusammenhang, sondern sind der gesellschaftlichen Selbstverwaltung zuzuordnen,... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Über das Vermögen der H***** GmbH (in der Folge: Gemeinschuldnerin) wurde mit Beschluss des Landesgerichts Wiener Neustadt vom 7. 10. 2003, AZ 11 S 346/03y, der Konkurs eröffnet und die Klägerin zur Masseverwalterin bestellt. Die Beklagte ist selbstständige Steuerberaterin und wurde vom Geschäftsführer der Gemeinschuldnerin beauftragt, für diese im Zeitraum Jänner 2000 bis einschließlich September 2002 die Lohn- und Personalverrechnung durchzuführen. Am 1. 9. 19... mehr lesen...