Entscheidungsgründe: Mit Mietvertrag vom 8. 4. 1992 haben die Kläger der Beklagten die im zweiten Stockwerk des Hauses G***** gelegenen, 150 m2 großen Räumlichkeiten ("ein ausgeräumtes ehemaliges Büro", das in diesem Zustand nicht für den Betrieb einer Zahnarztordination geeignet war) zum Zweck des Betriebs einer Zahnarztordination vermietet. Sie erteilten der Beklagten die ausdrückliche Zustimmung, dass sie das Bestandobjekt auf ihre Kosten (wie "aus dem beiliegenden Plan ersicht... mehr lesen...
Norm: ABGB §1109MRG §9 Abs3
Rechtssatz: Im Anwendungsbereich des MRG derogiert § 9 Abs 3 MRG dem § 1109 ABGB. § 9 Abs 3 MRG verlangt, dass sich der Bestandgeber in seiner Zustimmung die Verpflichtung des Bestandnehmers zur Wiederherstellung ausdrücklich oder schlüssig vorbehält. Das gilt auch dann, wenn sich die Parteien des Bestandvertrags bereits im Bestandvertrag darauf geeinigt haben, dass dem Bestandnehmer eine Berechtigung zu wesentliche... mehr lesen...